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© Ois Quality Bad Tennstedt, 13.05.2010
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Sachverständigengutachten
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| Wissen Sie, welche Qualität Sie wirklich haben und worauf Sie Anspruch hätten? |
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Sie haben durch externe Partner Softwareleistungen erbringen lassen oder Sie haben Standardsoftware gekauft und diese eventuell angepasst oder anpassen lassen. Sie sind mit dem Ergebnis nicht zufrieden! Sie sind sich aber nicht sicher, ob diese Leistungen Ihren (hoffentlich vertraglich formulierten) Vereinbarungen in Inhalt und/oder Qualität genügen oder ob die Leistungen einfach dem Anspruch auf sorgfältige und fachgerechte Ausführung nicht entsprechen. |
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Sie haben sich Angebote zur Erbringung von IT-Leistungen machen lassen. Die Angebote haben ein relevantes Volumen und betreffen Ihr Kerngeschäft. Sie wollen auf Nummer sicher gehen, welches dieser Angebote wirklich optimal für Sie ist. |
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Sie haben Daten gekauft (z.B. Adressen) bzw. Sie haben mit einem Lieferanten einen Vertrag über die regelmäßige Zulieferung von Daten abgeschlossen. Ihre Mitarbeiter klagen über die unzureichende Qualität der Daten (z.B. hoher Dublettenanteil, viele Erfassungsfehler). Sind die Klagen berechtigt und wenn ja, was können Sie für eine Qualität erwarten und was können Sie tun? |
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Sie überlegen, ob Sie auf eine andere Hard- und/oder Softwareplattform wechseln, um Geld zu sparen und/oder zukunftssicherer zu sein. Vor einer solchen Entscheidung mit großer Tragweite möchten Sie die Aufwände und Konsequenzen kennen und bewerten können. |
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Sie haben Probleme mit der Qualität von Leistungen oder Produkten, bei denen Software ein wesentlicher Bestandteil ist und wissen nicht, ob Sie etwas unternehmen sollten und können oder ob Sie einfach überspitzte Anforderungen haben.. |
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| Das kann Ois Quality für Sie tun |
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Unser Sachverständiger überprüft Sachverhalte rund um Software und Daten kompetent und neutral und erstellt Ihnen dazu ein Gutachten, auf dessen Basis Sie eventuelle Ansprüche geltend machen können. |
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Unser Sachverständiger erstellt Ihnen ein neutrales Schiedsgutachten auf dessen Basis Sie sich mit Ihrem Partner vernünftig einigen können. |
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Unser Sachverständiger prüft Angebote und gibt in einem Gutachten eine fundierte Empfehlung. |
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Unser Sachverständiger erstellt Gerichtsgutachten zu Systemen und Anwendungen der Informationsverarbeitung mit dem Tenor auf Individualsoftware und Softwarequalität. |
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| Wer hilft Ihnen ? |
Ab 1.1.2005 ist Hr. Ulbrich im Rahmen von Ois Quality als Gutachter tätig. Auf der Basis seiner langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Softwarequalitätssicherung und der Erstellung von Analysen u.a. zur Softwarequalität, Datenqualität und Qualität der Softwareprozesse bietet Hr. Ulbrich die Erstellung von Privat-/Partei-Gutachten (im Auftrag von Firmen und Privatpersonen) Schiedsgutachten (im Auftrag mehrerer Partner) Gerichtsgutachten an. Möchten Sie Referenzen anfordern, die über die auf der Webseite von Ois Quality verfügbaren Vorträge von Hr. Ulbrich zu internationalen Tagungen und zum Quality Point hinausgehen oder haben Sie konkrete Fragen zu Sachverhalten oder Gutachten, so nutzen Sie bitte unsere spezielle Email-Adresse gutachten@ois-quality.de.
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